Kinder private Krankenversicherung
Wie versichert man Kinder in der PKV am besten?
Immer wieder mal stellt sich die Frage, wie man Kinder in der PKV gut und günstig versichert. Oder auch nur günstig.
Da mehrere private Krankenversicherungen Kinder nicht allein versichern (oder nur ungern), entsteht mitunter der Eindruck, daß man Kinder immer nur beim privaten Versicherer des Vaters bzw. der Mutter versichern kann. Das ist zum Glück nicht so. Ein großer Teil der PKV´s nimmt Kinder auch alleine auf - jedoch kann es sehr verschiedene Altersgrenzen dafür geben. Bei einigen Versicherern muß das Kind z.B. mindestens 7 oder 8 Jahre sein. Bei Anderen geht es ab 4 Jahre, oder das Kind muß wenigstens über 1 Jahr sein.
Möchte man ganz kleine Kinder (z.B. Neugeborene) allein versichern, kommen noch ca. 8 Versicherer zur Auswahl in Frage. Das kann sich aber auch bei den Tarifen nochmal unterscheiden.
Grundsätzlich ist es durchaus eine Überlegung wert, ein Kind allein in einer PKV zu versichern. Nicht immer ist ein geeigneter Versicherer für Erwachsene auch für Kinder geschickt. Es gibt verschiedene beitragssenkende Aspekte, die man bei Erwachsenen nicht in Betracht ziehen würde, die bei Kindern aber akzeptabel sind, oder zumindest eine Überlegung lohnen. Beispiele sind, daß man bei Kindern nicht unbedingt 2-Bett mit Chefarzt haben muß, sondern auch die normale Kinderabteilung genügt. Mitunter fühlt sich das Kind dort sogar wohler. Bei kleinen Kindern könnte man den Zahnbereich anfangs nur niedrig abdecken, oder den Zahntarif sogar ganz weglassen. Oder man braucht nur guten Schutz für Zahnbehandlung und Zahn-/Kieferregulierung (Spange, Kieferorthopädie), nicht unbedingt für Zahnersatz. Man kann das Hausarztprinzip in Kauf nehmen, d.h., man geht immer erst zum Kinderarzt, ehe man zu Fachärzten geht. Das ist bei Kindern meistens ganz üblich, und wird nicht unbedingt als Einschränku
ng gesehen, was bei einem Erwachsenen eher lästig sein könnte.
Wenn man als Berater entsprechend differenziert, bzw. es darf, kann man den Gesamtbeitrag relevant drücken. Gerade wenn ein Kind (oder mehrere) dazukommen, wird es mit dem Geld ja doch etwas knapper. Bei Angestellten kommt man evt. höher, als der Arbeitgeber mitzahlt. Immerhin gilt ja auch für Kinder der Arbeitgeberzuschuß, nur ist er begrenzt auf eine gewisse Höhe. Ab 1.7.2009 bewegt er sich um die 270,- Euro herum. Dann ist es willkommen, die Beitrag senken zu können. Mitunter sogar, ohne deswegen überhaupt schlechtere Leistungen zu haben.
Ein besonderer Umstand ist die sogenannte Kindernachversicherung ab Geburt. Hier hat man den Vorteil, daß dann, wenn man die private Krankenversicherung des Vaters bzw. der Mutter nimmt, es keine Gesundheitsprüfung gibt, und das Kind auch rückwirkend ab Geburt versichert wird. Einzige Voraussetzung ist, daß man das Neugeborene spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Geburt zur Mitversicherung anmeldet. Insbesondere dann, wenn dem Kind etwas fehlt, es ernsthaft krank ist, oder auch nur die häufige Gelbsucht nach Geburt vorliegt, gibt es zunächst keine sinnvollere Wahl, als den eigenen Versicherer. Es ist dann kein "richtiger Antrag" nötig, sondern nur ein kleines Meldeblatt, bzw. man kann einfach mitteilen, welche Tarife gewünscht sind, wann das Kind geboren wird, und seinen Namen. Das ist dann schon alles.
Häufig gibt es dabei allerdings einschränkende Regelungen: Daß das Kind
nicht besser abgesichert werden darf, als der Erwachsene. Hat z.B. der Vater aus Gründen der Sparsamkeit nur das Mehrbett-Zimmer abgesichert, hätte nun aber für das Neugeborene gern 2-Bett mit Chefarzt, dann geht das nur mit Gesundheitsprüfung, bzw. es wird vorerst abgelehnt. Oder der Vater hat eine relativ hohe Selbstbeteiligung, und würde für das Kind gerne ohne oder mit geringer Selbstbeteiligung haben. Das ist mitunter nicht möglich. Hier können sich die Versicherer deutlich unterscheiden. Einige lassen in dem Punkt Änderungen zu. Je nachdem, entsteht ggf. daraus das Bedürfnis, das Kind woanders zu versichern. Mitunter schlägt der Versicherer aber auch nur "automatisch" vor, das Kind gleich zu versichern, wie den dort versicherten Elternteil. Das kann teilweise horrende Beiträge geben, wie über 200,- Euro. Man sollte dann nachfragen, welche Tarife bei Neugeborenen noch ohne Risikoprüfung möglich sind.
Hat man die Kindernachversicherung so gewählt, kann man ja immer noch bei der nächsten Anpassung den anderen Versicherer wählen.
Achtung - Frühchen: Ist das Kind als Frühchen geboren, ist ein anderer Versicherer gewöhnlich erst nach mehreren Jahren möglich. Man geht hier schon von einem erhöhten Risiko aus, wie mehr Infekte, Neigung zu Logopädie etc.- Hier darf man die Frist zur Kindernachversicherung beim eigenem Versicherer in keinem Fall verpassen.
Wenn das Kind gleich ab Geburt völlig gesund ist, kommen auch andere Versicherer in Betracht. Bei einigen sehr Wenigen wird das Kind sogar rückwirkend ab Geburt aufgenommen. Das bedeutet, die Kosten für die U´s werden auch schon getragen. Wo das nicht so ist, muß die Versicherung zwar (wegen der Pflicht zur Krankenversicherung) rückwirkend erfolgen, jedoch setzt der Schutz aktiv erst ein, wenn der Antrag angenommen ist. Das bedeutet, die Kosten für die bereits erfolgten U-Untersuchungen sind nicht gedeckt. Unter Umständen kommt die gesetzliche Krankenversicherung der Mutter dafür auf. Es lohnt sich, das zu klären.
U-Untersuchungen:
U 1 : Direkt nach der Geburt
Die erste Untersuchung des Neugeborenen findet gleich nach der Geburt statt und ist eine allgemeine Kontrolle. Der Geburtsmediziner untersucht die Atmung, den Herzschlag, die Hautfarbe, Muskelspannung und Bewegungen des Säuglings. So kann er feststellen, ob das Kind die Geburt gut überstanden hat und ob es ihm körperlich gut geht. (Quelle: www.kinderwelten.de)
U 2 : 5. – 6. Lebenstag
Bei der zweiten Untersuchung des Neugeborenen prüft der Kinderarzt alle Organsysteme, Skelett und die Reflexe des Babys. Es wird auch ein wenig Blut entnommen, um gegebenenfalls mögliche Stoffwechselkrankheiten zu erkennen. Dann noch die Rachitis-Vorbeugung und die eventuelle Gabe von Fluorid für die Zahnerhärtung. Zudem erhalten die Eltern von dem Arzt Informationen zu Ernährung und Pflege des Kindes sowie über die vorgeschriebenen Schutzimpfungen. (Quelle: www.kinderwelten.de)
Für die Risikoprüfung für Neugeborene sind auch die bereits gemachten U´s in Kopie vorzulegen. In den meisten Fällen werden damit auch die sogenannten Wartezeiten erlassen, wenn das Kind entsprechend gesund ist. Sonst hätte das Kind in den ersten 3 Monaten nur Schutz bei Unfall.
Wann unerwartet die eigene PKV für Kinder aufkommt:
1) Wenn ein Paar schon ein Kind oder Kinder hat, und später heiratet, fallen die Kinder ggf. direkt zum Tag der Heirat aus der Familienversicherung der Mutter heraus. Bis dahin durften sie noch kostenlos mitversichert sein. Dann aber wird geprüft, wo der Höherverdiener (nach dem Brutto) versichert ist. Ist das z.B. der Vater, und er ist in der privaten Krankenversicherung, dann kann das Kind nur mit eigenem Beitrag versichert werden. Entweder in der GKV, was derzeit bei 142,- Euro liegt, oder sinnvoller in der PKV, was oft günstiger wird, und meistens besseren Schutz bedeutet. Sollte das Kind gesundheitlich nicht ohne Weiteres versicherbar sein - z.B. auch, wenn bereits schon eine Zahn- und Kieferregulierung läuft, muß es dann die gesetzliche Kasse sein.
2) Die Kinder sind auch bei verheirateten Eltern evt. berechtigt, kostenlos in der Familienversicherung zu sein.
a) Das ist so, wenn derjenige, der mehr verdient, in der gesetzlichen Kasse ist (freiwillig oder pflichtversichert).
b) Oder, wenn z.B. der Vater mehr verdient, aber selbständig ist, und dabei unter der aktuellen Versicherungsgrenze liegt. Sobald der Selbständige jedoch über der Pflichtgrenze liegt, und die Kasse darauf stößt, fallen Kinder ggf. auch rückwirkend aus der Familienversicherung heraus. Auch dann bleibt nur die Wahl zwischen den 142,- Euro in der Kasse, oder der PKV. Entsprechende Nachzahlungen in der gesetzlichen Kasse fallen dann auch an.
Auch wenn man diese Regelungen nicht kennt, und die Kasse Monate oder gar Jahre später darauf stößt, wird dies unerbittlich rückwirkend so gehandhabt. Es entstehen dann höhere Nachzahlungen auf der Basis der 142,- Euro. Bei mehreren Kindern sehr kostspielig. Früher konnte man mitunter der Kasse einfach stattdessen anbieten, die Kosten für diese Zeit selbst zu übernehmen - aber durch die Pflicht zur Krankenversicherung ist dies nun nicht mehr möglich.
Zu beachten: Auch für Kinder gilt die Pflicht zur Krankenversicherung
! In der gesetzlichen Kasse
seit 1.4.2007, in der PKV ab 1.1.09. Die Regelungen für Strafgebühren für die Nichtversicherung
werden auch für die Kinder entsprechend angewendet.
Kinder können verhältnismäßig unkompliziert die PKV auch wechseln. Zwar sind die üblichen
Kündigungsfristen einzuhalten (die normale, ordentliche Kündigung, oder bei Beitragserhöhung).
Jedoch werden bei Kindern keine Altersrückstellungen aufgebaut - es können also keine verloren
gehen. Und es gelten meistens bis ca. 14 Jahre dieselben Beitragsstufen (oft auch für beide
Geschlechter gleiche Beiträge), sodaß sich auch durch das höhere Alter nichts ändert. Das
Kind muß nur gesund sein, denn ein evt. Risikozuschlag macht in der Regel den Beitrags-
vorteil zunichte. So kann man bei Beitragserhöhung, oder um sonst Kosten zu optimieren,
ohne Weiteres einen anderen Versicherer für das Kind suchen. Übrigens werden speziell
Mädchen ab 14 (oder 15, 16) Jahren deutlich teuerer, weil sie dann in die Jugendlichen-Stufe
umgestellt werden. (Jungs werden dann eher günstiger.) Es kann sich dann lohnen, sich
nochmal neu nach einer anderen PKV umzusehen, wo die Höherstufung nicht so viel aus-
macht, oder sie evt. erst Jahre später erfolgt. Fast immer gibt es interessante Alternativen.
Obwohl das dann nicht die typische Beitragsanpassung ist, hat man auch angesichts
dessen ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dies gilt in diesem besonderen Fall sogar
noch innerhalb von 2 Monaten nach der dadurch erfolgten Erhöhung.
Kinder und Beihilfe:
Die weitaus günstigste Weise, Kinder privat zu versichern, ist dann, wenn zumindest
einer der Eltern Beihilfeansprüche hat, bzw. wenn durch die Tätigkeit eines Elternteils
Beihilfe für die Kinder entsteht. Das gilt insbesondere für Beamte, z.B. aber auch,
wenn ein Elternteil als Soldat oder Polizist freie Heilfürsorge hat. Das Kind (und
auch die nicht oder nur geringfügig tätige Mutter) haben dann Beihilfeanspruch.
Außer in Bremen und Hessen, wo etwas andere Regelungen gelten, beträgt die
Beihilfe für Kinder (auch Studenten bis 25) 80 %. Die fehlenden 20 % sind dann
privat abzusichern. Für Kinder bis 14 Jahre sind das meist um die 27,- bis 32,-
Euro monatlich, bei Älteren wird es natürlich mehr. Beihilfe und private Ergänzung
bilden zusammen einen Schutz, der dann dem der gesetzlichen Kasse weit
überlegen ist.
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